07.06.02.10 (Mitte) Durchführen von Montageaufgaben (1)
- Laufende Nr
- 430
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.02
- SYS_4
- 07.06.02.10
- ORGEINHEIT
- Außerbetriebliche Dienstleistung
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Montage
- ERAAA
- Durchführen von Montageaufgaben (1)
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 5
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Ausführen von Montagearbeiten
Aufträge (z. B. aus dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik oder der Anlagentechnik oder der Steuerungstechnik) entgegennehmen, Arbeitsinhalte, Arbeitsabläufe nach Vorgaben planen und bei Bedarf Termine mit Fachvorgesetzten abstimmen. Komponenten, elektrische Ausrüstungen, Geräte usw. unter Berücksichtigung von Terminen, vor- und endmontieren. Ressourcen wirtschaftlich einsetzen. Bestückungs- und Verdrahtungsarbeiten durchführen, Montagereihenfolgen festlegen, Funktionsüberprüfungen von Geräten und Systemen durchführen. Fehler suchen und beheben, ggf. Abhilfemaßnahmen nach Rücksprache einleiten, Informationen mit anderen Gewerken und Kundenmitarbeitern etc. austauschen. Montierte Anlagen an Kunden übergeben, Funktionsweise erklären und Abnahmebericht erstellen.
Erstellen von Dokumentationen
Technische Daten (z. B. Messergebnisse) dokumentieren. Technische Unterlagen (z. B. Montageunterlagen) aktualisieren und weitergeben. Formalisierte Berichte (z. B. Zeitnachweis) erstellen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine 3 ½-jährige Berufsausbildung z.B. als Industrieelektroniker/-in notwendig. Die Erledigung der Montagevorgänge nach allgemeinen Vorgaben, die Fehlersuche und Behebung sowie die Kundenübergaben und Abnahmen erfordern eine weniger als mehrjährige Erfahrung.